Schönauschule Mannheim
 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gem. § 10 Abs. 3 L-BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.schoenauschule-mannheim.de veröffentlichte Webpräsenz der Schönauschule Mannheim.

Als Schule streben wir es an, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des europäischen Parlaments und des Rates unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der  Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Inhalte sind nur teilweise mit den Anforderungen vereinbar. Manche Inhalte sind noch nicht barrierefrei.

  • Der digitale Rundgang (Videodatei) enthält eine Untertitelung.


Noch nicht oder nur bedingt barrierefreie Inhalte

  • Der Lageplan kann bisher nicht barrierefrei bereitgestellt werden.
  • PDF‐Dokumente sind überwiegend noch nicht oder nicht komplett barrierefrei zugänglich.
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von schoenauschule-mannheim.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

Wir arbeiten jedoch an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Schönauschule Mannheim in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.